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OLG Frankfurt, 07.04.1987 - 5 U 102/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Güterfernverkehr; Haftung des Frachtführers; Schaden nach Übergabe
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1055
- MDR 1987, 766
- VersR 1987, 1033
- BB 1987, 1424
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05
Speditionsvertrag zu fixen Kosten: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung …
Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, dann wird sich die Einwilligung des Verfügungsberechtigten zur Aufgabe der Obhut durch den Frachtführer regelmäßig mit der zwischen Absender und Frachtführer getroffenen Vereinbarung decken; ist demnach vereinbart, dass der Frachtführer das Gut an einem bestimmten Platz absetzen muss, dann ist die Einwilligung des Verfügungsberechtigten erst dann anzunehmen, wenn der Frachtführer das Gut an diese Stelle verbracht hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 09.11.1979, I ZR 28/78, zitiert nach juris, dort Rn.8; ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056]).Denn der Empfänger des Transportgutes ist grundsätzlich nicht gehindert, ein am falschen Ort angeliefertes Transportgut in seine Obhut zu nehmen und darüber weiter zu verfügen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056];… Fremuth/Thume a.a.O. HGB § 425 Rn.19).
- OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 52/92
Streit um Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers wegen des …
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